Schlichtung

Der Gesetzgeber hat entschieden, die Gerichte vor der angeblichen Prozeßflut dadurch zu schützen, daß bestimmte Rechtsstreite erst dann bei dem ordentlichen Gericht anhängig gemacht werden können, wenn zunächst im obligatorischen Schlichtungsverfahren versucht wurde, die Auseinandersetzung außerhalb des Gerichts beizulegen. Der Schlichtungsordnung kann entnommen werden, für welche Streitigkeiten zunächst im Rahmen eines Schlichtungsverfahren eine Einigung versucht werden muß.

Schlichtungsordnung

Merkblatt

Die Aachener Anwaltschaft hat diese Aufgabe übernommen und hat für den rechtssuchenden Bürger eine Schlichtungsstelle eingerichtet.

Für die Einleitung des Verfahrens hat der Antragsteller einen Kostenvorschuss in Höhe von 75,00 € einzuzahlen. Nach Abschluß des Verfahrens wird eine konkrete Abrechnung vorgenommen. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass zu einer teilweisen Rückerstattung des Vorschusses kommt. In dem Schlichtungsverfahren können Sie sich auch anwaltlicher Hilfe bedienen, wodurch allerdings weitere Kosten entstehen.

Nähere Informationen über das Verfahren haben wir in einem Merkblatt zusammengefaßt.

Ansprechpartner
Frau Niemann

Kontakt

Schlichtungsstelle
Aachener Anwaltverein e.V

Adalbertsteinweg 92
Zimmer D 1.318
52070 Aachen

Telefon: 0241-503 461
Telefon: 0241-997 60 17
Telefax: 0241-531 357

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