Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist qualitativ hochstehend und stellt eine gute Investition in die berufliche Zukunft dar. Durch die steigenden Zulassungszahlen von Rechtsanwälten und die notwendige Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete ist der qualifiziert ausgebildete Mitarbeiter unentbehrlich. Mit Abschluß der Ausbildung wird jeder Absolvent problemlos einen krisensicheren Arbeitsplatz bei der Anwaltschaft finden können.
Die theoretischen Kenntnisse in Rechtskunde, Prozeßrecht, Gebührenrecht, Rechnungswesen und Informatik werden an 2-Wochen-Tagen in der Berufsschule vermittelt. Den Rest der Arbeitszeit verbringen sie in ihrer Ausbildungskanzlei.
Die dreijährige Ausbildung ist sehr vielfältig und versetzt den zukünftigen Mitarbeiter des Rechtsanwalts in die Lage, neben den üblichen Sekretariatsarbeiten, Fristenberechnung und Terminsabsprachen Aufgabengebiete aus dem Miet- und Verkehrsrecht sowie Zwangsvollstreckung, Insolvenz- und Gebührenrecht eigenständig zu bearbeiten.
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