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Notdienst

Sie brauchen einen Anwalt?

Notrufnummern:

Sie wurden verhaftet oder in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen und benötigen sofort eine Anwältin oder einen Anwalt und alle Kanzleien sind geschlossen?

Außerhalb der üblichen Bürozeiten hat der Aachener Anwaltverein e.V. einen Notdienst für Strafsachen in Aachen und in Düren/Jülich organisiert. Rufen Sie die oben aufgeführten Handy-Nummern an.

Beachten Sie folgende Hinweise:

  • Sie müssen als Beschuldigter keine Angaben zur Sache machen. Ihr umfassendes Schweigerecht ist ihre schärfste Waffe!
  • Jede Äußerung kann zu Ihrem Nachteil verwendet werden. Also auch informelle Gespräche mit Polizeibeamten „im Vorbeigehen“.
  • Sie haben in jeder Phase des Verfahrens ein Recht auf einen Verteidiger. Ein Verzicht auf dieses Recht kann Nachteile mit sich bringen.

 

Von Seiten der Polizei und/oder der Ordnungsbehörden darf Ihnen der Zugang zu Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen und dem hier aufgeführten Notdienst unter keinen Umständen verweigert werden. Diese müssen sogar auf den Notdienst hinweisen, wenn Sie nach einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin verlangen. Sie müssen Sie auch telefonieren lassen, damit Sie selbst einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hinzuziehen können. „Nur einen Anruf“ gibt es nur im Fernsehen. Sie können so oft telefonieren, bis sie einen Anwalt erreichen.

Es gilt die alte Weisheit: Reden ist Silber – Schweigen ist Gold! Daher raten wir Ihnen, dass Sie vor einer Äußerung immer erst telefonischen Rat einholen, da man niemals abschätzen kann, ob in einer Situation der Aufregung von Ihnen Äußerungen gemacht werden, die letztlich zu einer Verschärfung der Situation führen können. Dies gilt auch für den Fall, wenn man Ihnen mitteilt, dass es sich lediglich um eine Lappalie handeln würde.

Unter den o.g. Rufnummern erhalten Sie anwaltlichen Rat am Telefon und, falls eine Notwendigkeit hierzu besteht, auch Beistand vor Ort, z.B. bei einer Durchsuchung der Wohnung, Vorführung vor den Haftrichter oder nach Festnahme durch die Polizei.

Der von uns zur Verfügung gestellte Notdienst ist kostenfrei. Durch die Inanspruchnahme unseres Notdienstes entsteht kein Mandat, das über die zu überbrückende Notsituation hinausgeht. Ihnen steht es daher frei einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl zu beauftragen. Sollten Sie den Notdienstanwalt/die Notdienstanwältin mit Ihrer weiteren Verteidigung in der Folgezeit mandatieren, so vereinbaren Sie selber mit ihm oder ihr die anfallenden Gebühren. Sie können aber auch dem Notdienst aufgeben, einen von Ihnen bereits beauftragten Kollegen oder Kollegin zu unterrichten.

Falls das Gericht Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen möchte, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Ihre freie Wahl des Anwalts dadurch nicht beschränkt werden darf. Jeder Anwalt kann zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Ist ein Pflichtverteidiger einmal durch das Gericht bestellt, kann man ihn nur unter besonderen Umständen (oder mit dessen Einverständnis) wechseln. Beharren Sie also in Ihrem eigenen Interesse auf der Beiordnung des Anwalts Ihres Vertrauens. Anders ausgedrückt, das Gericht entscheidet wann es Ihnen einen Pflichtverteidiger bestellt, welcher Anwalt das ist, entscheiden Sie!

Geben Sie bei Ihrem Anruf unbedingt folgendes an:

Name

Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort mit Rufnummer

Heimatadresse

Rufnummer für weitere Kontakte

Notrufnummer für Aachen

Bitte geben Sie die erhaltenen Zugangsdaten ein