
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Verkehrsrecht/Versicherungsrecht/ Medizinrecht/Sozialrecht
23. September 2022 @ 09:00 - 18:00
Medizinische und rechtliche Kausalitätsfragen bei Personenschäden im Haftpflicht-, privatem Versicherungsrecht und gesetzlichem Unfallversicherungsrecht
An wen richtet sich das Seminar?
Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht.
Aber auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind und auch eine Affinität zur Medizin haben.
Worum geht es?
Medizinische Gutachten entscheiden häufig Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Kfz-Haftpflicht-, in der gesetzlichen und in der privaten Unfallversicherung oder auch der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die rechtlichen Anforderungen an die Kausalität und das jeweils erforderliche Beweismaß sind in den drei Sparten unterschiedlich und den medizinischen Gutachtern oft unbekannt. Die unterschiedlichen Grundsätze von Anforderungen werden herausgearbeitet. Anhand von praktischen Beispielen werden Gutachten nach diesen Anforderungen gemeinsam analysiert. Das Seminar zeigt anschaulich sich typische Verletzungen und deren Spätschäden sowie mit prozessualen Problemen, insbesondere den rechtlichen Möglichkeiten, gerichtliche Gutachten anzugreifen.
Was sind die Schwerpunkte?
* Unfallschäden und Begutachtung aus Sicht des Mediziners/der Medizinerin
* Kausalität in drei Sparten: Haftpflicht-, Sozial- und Versicherungsrecht
* Unfallfolgen und Zukunftsschäden: Schulter, SHT, Wirbelsäule etc.
* Prozessuale Besonderheiten und Haftungsfragen bei Personenschäden
* Medizinische und juristische Beurteilung konkreter Fälle
* Aktuelle Rechtsprechung zur Kausalität
Referenten:
Rechtsanwalt Andreas Krämer, FA f. VersR u. FA f. VerkR, Frankfurt aM
Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Kock, Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Bad Camberg
Kostenbeitrag
220,00 € zzgl. MwSt. = 261,80 € für Mitglieder des AAV, BAV und KAV
270,00 € zzgl. MwSt. = 321,30 € für Nichtmitglieder
Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO für 7,5 Zeitstunden