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Strafrecht
April 1 @ 09:00 - 16:30
Verteidigung in BtM-Verfahren
- die Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen und deren Feststellung
- die „Macht der Tatbestände“ – ausgewählte Probleme des § 29 ff. BtMG
- Abgrenzungsprobleme Täterschaft und Teilnahme, Vorbereitung, Versuch und Vollendung
- die Bewertungseinheit und Grundlagen des Strafklageverbrauchs
- geschickte Verteidigung bei der Strafrahmenwahl und Strafzumessung im engeren Sinn
- der Aufklärungsgehilfe gem. § 31 BtMG
- die Besonderheiten der Verteidigung von BtM-Konsumenten
- Zurückstellung der Strafvollstreckung nach §§ 35 ff. BtMG
- Legal Highs und NPS (neue psychoaktive Substanzen), Wirkung, Gefährlichkeit, rechtliche Einordnung
Referent: Rechtsanwalt Dr. Frank Nobis, FA f. StrafR, Iserlohn
Kostenbeitrag
170,00 € zzgl. MwSt. = 202,30 € für Mitglieder des AAV, BAV und KAV
230,00 € zzgl. MwSt. = 273,70 € für Nichtmitglieder
Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO für 6 Zeitstunden